Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen des
individuellen Arbeitsrechts:

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse u.a.

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen des
kollektiven Arbeitsrechts:

  • Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne